Der Stau-Knigge: So verhalten Sie sich im Autobahn-Stau richtig
Zur Wahrheit der Urlaubszeit gehört auch: Urlaubszeit ist oft Stauzeit. Doch selbst wenn Stau und Stop-and-go-Verkehr auf dem Weg in den Urlaub oder nach Hause nerven, sollte sich jede/r Autofahrer*in um Räson bemühen. Schimpftiraden im Auto verkürzen den Stau genauso wenig wie ungeduldiges Hupen. Und dann gibt es noch Verhalten, das im Stau gar nicht geht bzw. strikt verboten ist.
- Wann darf im Autobahn-Stau rechts überholt werden?
- Wie wird die Rettungsgasse korrekt gebildet?
- Was ist im Stau absolut verboten?
Rechts überholen?
Stehen Fahrzeuge auf der linken Spur oder fahren dort nicht schneller als 60 km/h, darf rechts überholt werden – aber nur 20 km/h schneller als die Autos nebenan. Widerrechtliches Verhalten kann mit Bußgeld oder Strafmaßnahmen geahndet werden. Das Gleiche droht Motorradfahrern, die sich zwischen Autos im Stau durchdrängeln.
Rettungsgasse bilden!
Bei Stau auf der Autobahn eine Rettungsgasse zu bilden kann Leben retten. Die Regel dafür ist ganz einfach: Autos auf dem ganz linken Fahrstreifen weichen nach links aus, auf allen weiteren Fahrstreifen, auch bei mehrspuriger Autobahn, wird etwas nach rechts ausgewichen, um Rettungswagen oder Einsatzkräften freie Fahrt zu gewähren.
Handynutzung bei Stau?
Egal, ob während der Fahrt, an der Ampel oder im Stau – die Nutzung von Handy oder Smartphone ist Fahrer*innen immer untersagt! Daran sollte sich tunlichst gehalten werden, sonst drohen Bußgelder oder bei Gefährdungslagen sogar zeitlich begrenzter Führerscheinentzug. Denn eine kurze Unaufmerksamkeit kann fatale Folgen haben.
Den Seitenstreifen befahren?
Die Benutzung des Seitenstreifens ist für Pannen und Notfälle gedacht, weshalb die Seitenstreifen stets freizuhalten sind. Auch im Stau ist deren Befahren nur bei ausdrücklicher Freigabe des Seitenstreifens durch entsprechende Verkehrs-Hinweise erlaubt.
Wenden auf der Autobahn?
Einfach mal umdrehen? Was auf Landstraßen in der Regel leicht möglich ist, wäre auf der Autobahn lebensgefährlich und ist daher strengstens verboten. Einzige Ausnahme: die Polizei erlaubt dies und regelt den Verkehr entsprechend.
Aussteigen im Stau?
Einfach bei längerem Stau kurz aussteigen und die Füße ausstrecken? Bitte nicht! Das Verlassen des Fahrzeugs im Stau ist nur erlaubt, wenn eine Unfallstelle gesichert werden muss. Wer sich nicht daran hält, muss mit einer Bußgeld-Verwarnung rechnen.